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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19 (https://dejure.org/2020,7372)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2020 - L 7 AL 81/19 (https://dejure.org/2020,7372)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2020 - L 7 AL 81/19 (https://dejure.org/2020,7372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Autismustherapie in einem Autismustherapiezentrum - Zuständigkeitsklärung - mehrere Leistungsanträge bei unterschiedlichen Rehabilitationsträgern - erster Antrag maßgebend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Startschuss für das einheitliche Verwaltungsverfahren - Bestimmung des zuständigen Trägers nach Antragszeitpunkt und weitere Fragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7/12 AL 46/16

    Abgrenzung; medizinische Rehabilitation; Teilhabe am Leben in der Gesellschaft;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Der zusätzlichen Abgrenzung des 7. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 -) folge die Kammer nicht, soweit der 7. Senat zwar eine Abgrenzung an Hand des Schwerpunkts vornehme, jedoch zusätzlich einen unmittelbaren Bezug zur Eingliederung in Arbeit fordere, der bei einer Maßnahme zur persönlichen Lebensführung nicht gegeben sei.

    Ohnehin sei die Beklagte der Ansicht, dass es bei einer Annex-Leistung iS des § 33 Abs. 6 Nr. 5 SGB IX a.F. auf den vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 - herausgearbeiteten unmittelbaren Bezug zur Hauptleistung ankomme.

    Die Abgrenzung zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation einschließlich der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erfolgt nicht nach den in Betracht kommenden Leistungsgegenständen; entscheidend ist vielmehr der Leistungszweck (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 34 Nr. 6, juris Rz. 21 , BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rz. 18, ; BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris Rz. 19, ; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - juris Rz. 19, ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 -, juris Rz. 26, ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 240/18

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Autismus-Therapie; Wesentliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Gerade im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 28. November 2019 - L 8 SO 240/18 - stelle die Autismus-Therapie eine Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben dar.

    Daran kann die von dem Beigeladenen zitierte Entscheidung des 8. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. November 2019 - L 8 SO 240/18 - nichts ändern.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Die Abgrenzung zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation einschließlich der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erfolgt nicht nach den in Betracht kommenden Leistungsgegenständen; entscheidend ist vielmehr der Leistungszweck (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 34 Nr. 6, juris Rz. 21 , BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rz. 18, ; BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris Rz. 19, ; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - juris Rz. 19, ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 -, juris Rz. 26, ).

    Der Förderrahmen muss sich folglich mit der durch die Berufsausübung beschränkten Bedarfslage decken und darauf begrenzt sein (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rz. 18).

  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 7/17 R

    Integrationshelfer auch für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Die Abgrenzung zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation einschließlich der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erfolgt nicht nach den in Betracht kommenden Leistungsgegenständen; entscheidend ist vielmehr der Leistungszweck (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 34 Nr. 6, juris Rz. 21 , BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rz. 18, ; BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris Rz. 19, ; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - juris Rz. 19, ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 -, juris Rz. 26, ).

    Soweit das SG ausdrücklich von der Spruchpraxis des erkennenden Senates abweichen will, weil nach seiner Auffassung bei Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ein nur mittelbarer Bezug zu der Maßnahme ausreiche, wäre es zumindest zu erwarten gewesen, dass das SG sich mit der die Auffassung des Senates bestätigenden BSG-Rechtsprechung auseinandersetzt, die höhere Anforderungen stellt und ausdrücklich einen unmittelbaren Bezug verlangt (z.B. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - Rz. 19; so bereits BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 -, SozR 4100 § 56 Nr. 14), was jedoch mit keinem Wort geschehen ist.

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Im Verhältnis zum behinderten Menschen wird also allein durch die Antragstellung eine eigene gesetzliche Verpflichtung des erst- oder zweitangegangenen Trägers begründet, die einen endgültigen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistungen in diesem Rechtsverhältnis bildet (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, juris Rz. 15; BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 27/15 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 23, juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R -, juris Rz. 15).

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen final auf das gesetzlich vorgesehene Ziel der positiven Entwicklung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet sein (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, juris Rz. 21).

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Die Abgrenzung zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation einschließlich der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erfolgt nicht nach den in Betracht kommenden Leistungsgegenständen; entscheidend ist vielmehr der Leistungszweck (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 34 Nr. 6, juris Rz. 21 , BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rz. 18, ; BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris Rz. 19, ; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - juris Rz. 19, ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7/12 AL 46/16 -, juris Rz. 26, ).

    Obwohl für Ansprüche aus dem SGB VIII originär der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist, sind diese in einem Rechtsstreit in vollem Umfange vor dem SG überprüfbar, wenn ein anderer Rehabilitationsträger im Wege seiner umfassenden Zuständigkeit nach § 14 SGB IX über Ansprüche aus dem Jugendhilferecht entscheidet oder entscheiden musste (BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2000 - 22 A 4467/95

    Sozialhilferecht: Guthaben eines nicht zuteilungsreifen Sparvertrags als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Die Verwertung eines Bausparvertrages bedeutet keine besondere Härte nach § 90 Abs. 3 SGB XII, selbst wenn bei vorzeitiger Kündigung eine Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie zurückzuzahlen sind, weil es sich um Risiken der gewählten Kapitalanlage handelt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2000 - 22 A 4467/95 -).
  • BSG, 26.05.1976 - 7 RAr 41/75

    Zur Frage der Voraussetzungen für die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Bereits zum Geltungsbereich des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) war anerkannt, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und solche, die der Gewöhnung an Einordnung und an den Umgang mit anderen Menschen dienen, auch soweit dieses Ziel durch eine Beschäftigungstherapie oder die Ausübung von Arbeit angestrebt wird, nicht zu den durch die Arbeitsverwaltung zu erbringenden Eingliederungsleistungen gehören (BSG, Urteil vom 26. Mai 1976 - 12/7 RAr 41/75 -, SozR 4100 § 56 Nr. 4, juris Rz. 10).
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82

    Zur Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Bundesanstalt für Arbeit und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Soweit das SG ausdrücklich von der Spruchpraxis des erkennenden Senates abweichen will, weil nach seiner Auffassung bei Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ein nur mittelbarer Bezug zu der Maßnahme ausreiche, wäre es zumindest zu erwarten gewesen, dass das SG sich mit der die Auffassung des Senates bestätigenden BSG-Rechtsprechung auseinandersetzt, die höhere Anforderungen stellt und ausdrücklich einen unmittelbaren Bezug verlangt (z.B. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - Rz. 19; so bereits BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 -, SozR 4100 § 56 Nr. 14), was jedoch mit keinem Wort geschehen ist.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
    Anders als bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist für dieses Hilfsangebot bereits die Möglichkeit einer Verbesserung der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nach einem individuellen und personenzentrierten Maßstab ausreichend (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rz 15; ausführlich. Scheider in Schellhorn/Hohm, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 54 Rz. 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 12 A 391/13

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für die Unterbringung eines

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 4/18 R

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Brille als

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

  • LSG Bayern, 27.11.2012 - L 13 R 661/10

    Erwerbsminderung, Rehabilitation, Versorgung, Rentenversicherung, Hörgerät

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Verhaltenstherapie mit heilpädagogischen

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R

    Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Dabei wird das SG im Hauptsacheverfahren zu klären haben, ob eine Autismustherapie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Einzelfall darstellen kann (verneinend zur bis zum 31.12.2019 gültigen Rechtslage: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.3.2020 - L 7 AL 81/19 - juris Rn. 30 ff.).
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